Allgemeine Geschäftsbedingungen Fahrzeugpflege Kamenz
§1 Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.1 Für alle zwischen dem Anbieter und dem Kunden abgeschlossenen Verträge und für vorvertragliche
Schuldverhältnisse gelten ausschließlich unsere AGB. Zu unserem Geschäftsbereich gehören alle angebotenen
Serviceleistungen, insbesondere Fahrzeugaufbereitung, Reinigung und Autowäsche. Andere Vertragsbedingungen/AGB
werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
1.2 Auch wenn beim Abschluss gleichartiger Verträge hierauf nicht nochmals hingewiesen wird, gelten ausschließlich
die AGB des Anbieters in ihrer bei Abgabe der Erklärung des Auftraggeber unter abrufbaren Fassung, es sei denn, die
Vertragspartner vereinbaren schriftlich etwas anderes.
1.3.Alle Vereinbarungen, die von unseren AGB abweichen, bedürfen der Schriftform.
1.4.Wenn eine oder mehrere Klauseln bzw. Absätze dieser AGB unwirksam sind, so bleiben die übrigen Klauseln und
Absätze dieser AGB weiterhin gültig.
1.5 Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.
§2 Terminvereinbarungen
2.1. Zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber kommt ein Vertragsabschluss mit Terminvereinbarungen für
Serviceleistungen des Anbieters zustande und wird als solcher zwischen den Vertragsparteien anerkannt. Zur
zusätzlichen Dokumentation des Vertragsabschlusses hat der Auftraggeber vor Durchführung der Fahrzeugreinigung/
-aufbereitung eine schriftliche Auftragsbestätigung unterzeichnen.
2.2. Eilaufträge müssen von Auftraggebern als solche vor Auftragsannahme angegeben werden. Eine Auftragsannahme
von Eilaufträgen behält sich der Anbieter vor, da diese sich nach der Auftragslage richtet.
§3 Nichteinhaltung von Terminvereinbarungen
3.1. Die von den Vertragsparteien getroffenen Terminvereinbarungen sind für die Vertragsparteien bindend.
3.2.Wird die Terminvereinbarung vom Auftraggeber nicht eingehalten, so kann der Anbieter gegenüber dem
Auftraggeber als pauschaliertem Schadensersatz eine Unkostenpauschale in Höhe von 20% des vereinbarten Preises,
mindestens aber von 20,00 EUR geltend machen, soweit der Auftraggeber nicht nachweisen kann, dass ein Schaden
oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.
§4 Reklamationen
4.1. Die durchgeführten Leistungen des Anbieters werden zusammen mit dem Auftraggeber bei Übergabe des
Fahrzeuges vom Anbieter an den Auftraggeber überprüft und gemeinsam abgenommen. Reklamationen sind
unverzüglich nach erbrachter Arbeit geltend zu machen. Im Fall von nicht offensichtlichen Mängeln sind diese
unverzüglich nach Kenntnisnahme vom Auftraggeber gegenüber dem Anbieter anzuzeigen. Der Anbieter hat das
ausdrückliche Recht zur Nacherfüllung, sofern die Reklamation berechtigt ist. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung bleibt
dem Auftraggeber das Recht zur Minderung oder zum Rücktritt vom Vertrag nach seiner Wahl vorbehalten.
4.2. Reklamationen sind vom Auftraggeber vor Ort und unverzüglich im Beisein des Anbieters schriftlich festzuhalten.
4.3. Bei Reklamationen, die sich auf eine Beschädigung am Fahrzeug durch den Anbieter beziehen könnten, müssen
die Beschädigungen unverzüglich nach Übergabe des Fahrzeuges gemeldet werden.
§5 Schadensersatz
5.1. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegenüber dem Anbieter werden ausgeschlossen, ausgenommen:
– Schadensersatzansprüche wegen einer Haftung des Anbieters für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder
fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen
– Schadensersatzansprüche wegen einer Haftung für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen
Pflichtverletzung des Anbieters oder einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen
Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Anbieters beruhen.
5.2. Bei Lackschäden, die durch den Anbieter verursacht werden und ihren Ursprung in schadhaften Lacken haben, wie
z.B. durch Steinschlag, Lackabplatzungen, schlecht verarbeiteten Lacken, Kratzern etc., können nach Maßgabe von
Ziff. 5.1. dieser AGB keine Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter und dessen Mitarbeiter geltend gemacht
werden.
5.3. Bei stark verschmutzten Innenausstattungen, die Flecken oder Blessuren aufweisen, können leicht aggressive
Chemikalien eingesetzt werden. Dies kann zu Farbverblassungen und Abweichungen führen. Der Auftraggeber wird vor
der Unterzeichnung der Auftragsbestätigung hierüber informiert. Wird eine Durchführung dieser Arbeiten vom
Auftraggeber dennoch gewünscht, können nach Maßgabe von Ziff. 5.1. dieser AGB keine Schadensersatzansprüche
gegen den Anbieter und dessen Mitarbeiter geltend gemacht werden.
5.4.Eine Haftung für alle Schäden am Fahrzeug, die bereits vor der Fahrzeugaufbereitung an dem betreffenden
Fahrzeug vorhanden waren (z.B. Karosserieschäden, Kratzer und Beulen, schadhafte Felgen, Antennen, Außenspiegel,
loses und schadhaftes Interieur oder Zubehör, welches im Vorfeld schlecht bzw. unfachmännisch angebracht wurde,
etc.) oder durch die Arbeiten am Fahrzeug vergrößert wurden, werden nach Maßgabe von Ziff. 5.1. dieser AGB nicht
übernommen. Der Auftraggeber wird vor der Unterzeichnung der Auftragsbestätigung hierüber informiert. Wird eine
Durchführung dieser Arbeiten vom Auftraggeber dennoch gewünscht, können nach Maßgabe von Ziff. 5.1. dieser AGB
keine Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter und dessen Mitarbeiter geltend gemacht werden.
5.5. Bei empfindlichen Elektrobauteilen (z.B. Alarmanlagen, Auto-Hi-Fi, etc.) ist der Auftraggeber verpflichtet, diese im
Vorfeld der auszuführenden Arbeiten an seinem Fahrzeug dem Anbieter zu melden bzw. dies auf der
Auftragsbestätigung schriftlich zu vermerken, da sonst gegen den Anbieter nach Maßgabe von Ziff. 5.1. dieser AGB
keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.
§6 Schriftliche Dokumentation des Fahrzeugzustandes vor Auftragsdurchführung
Vor Beginn der durchzuführenden Arbeiten am Fahrzeug, müssen die Auftragsformulare vom Kunden unterzeichnet
werden. Hierzu gehört neben der Auftragsbestätigung auch eine schriftliche Beschreibung des IST-Zustandes des
Fahrzeuges wobei die Schäden nach Möglichkeit auch mit Fotos dokumentiert werden sollten. Z.B. wegen bereits
vorhandener Schäden am Fahrzeug.
§7 Zahlungsbedingungen / Zahlungsvereinbarungen
7.1. Unsere Leistungen erfolgen grundsätzlich gegen Barzahlung oder auf Rechnung.
7.2. Zahlungsbedingungen sind vom Auftraggeber so zu akzeptieren, wie sie auf der Auftragsbestätigung vermerkt sind.
7.3.Ausnahmen von den unter Ziff. 7.1 u. 7.2 getroffenen Regelungen sind nach vorheriger mündlicher Vereinbarung in
Ausnahmefällen möglich, müssen jedoch zu ihrer Rechtswirksamkeit auf
der Auftragsbestätigung schriftlich festgehalten werden.
§8 Preise / Pauschalpreise
8.1. Die Preise des Anbieters richten sich grundsätzlich nach dem Zustand oder dem Verschmutzungsgrad des zu
reinigenden Kfz. Alle angegebenen Preise, sofern Sie nicht mit dem Kunden abgesprochen sind, entsprechen
Serviceleistungen für Fahrzeuge mit normalem Verschmutzungsgrad.
8.2. Preisangaben auf Informationsunterlagen, sowie der Webseite des Anbieters dienen der Orientierung und sind
unverbindlich. Der verbindliche Preis für die beauftragte Serviceleistung ist ausschließlich in der schriftlichen
Auftragsbestätigung enthalten.
8.3. Bei extremen Verschmutzungen wie z.B. Farben, Tierhaaren, Fäkalien, etc., bei denen eine spezielle Behandlung
erforderlich ist, kann ein Aufpreis geltend gemacht werden, welcher zusätzlich zum Pauschalpreis zu entrichten ist.
Aufpreise müssen auf dem Auftragsformular zwischen den Vertragsparteien schriftlich festgehalten werden. Sollten
stärkere Verschmutzungen erst während der Reinigung bemerkt bzw. festgestellt werden, so ist der Auftraggeber
unverzüglich hierüber in Kenntnis zu setzen. Eine Auftragserteilung gegen Mehrkosten kann hierbei telefonisch erteilt
werden.
8.4. Die endgültigen Preise der Reinigung bzw. Aufbereitung werden vor Beginn der Arbeiten festgelegt und auf dem
Auftragsformular dokumentiert.
§9 Sonstiges
9.1. Erfüllungsort ist Kamenz.
9.2. Gerichtsstand zwischen Kaufleuten ist Kamenz.
9.3. Für alle zwischen dem Anbieter und dem Kunden abgeschlossenen Verträge gilt deutsches Recht.